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Qualitätsstandards des Stromverkaufs

Im Sinne des Art. 15 des Beschlusses Nr. 413/2016/Rcom (TIQV) i.g.F. der Regulierungsbehörde “Autorità di Regolazione per Energia, Reti e Ambiente (ARERA)”, veröffentlichen wir hiermit die Informationen betreffend der spezifischen und generellen Qualitätsstandards des Stromverkaufs und die vorgesehenen automatischen Entschädigungen die im Falle der Nichteinhaltung der einzuhaltenden Standards vorgesehen sind:

Spezifische Qualitätsstandards des Stromverkaufs (Art. 15 des Beschlusses Nr. 413/2016/Rcom TIQV)

Indikator spezifischer Standard

Höchstfrist für begründete Antworten auf schriftliche Beschwerden

30 Kalendertage
Höchstfrist für die Berichtigung der Fakturierung 

60 Kalendertage oder 90 Kalendertage für die Rechnungen mit Quartalsabrechnung

Tempo massimo di rettifica di doppia fatturazione 20 giorni solari

Generelle Qualitätsstandards des Stromverkaufs (Art. 15 des Beschlusses Nr. 413/2016/Rcom TIQV)

Indikator genereller  Standard

Prozentueller Mindestanteil der Beantwortung von schriftliche Informationsanfragen innerhalb von maximal 30 Kalendertagen 

95 %

Im Falle der Überschreitung der spezifischen Standards entrichtet der Betreiber dem Endkunde eine automatische Entschädigung von 25 Euro, die im Verhältnis der Verspätung der erbrachten Dienstleistung erhöht wird.

 

Qualitätsstandards der Stromverteilungsdienste

Im Sinne des Beschlusses Nr. 646/2015/Reel (TIQE) i.g.F. der Regulierungsbehörde “Autorità di Regolazione per Energia, Reti e Ambiente (ARERA)”, veröffentlichen wir hiermit die Informationen betreffend der spezifischen und generellen Qualitätsstandards der Stromverteilungsdienste und die vorgesehenen automatischen Entschädigungen die im Falle der Nichteinhaltung der einzuhaltenden Standards vorgesehen sind: TIQE_Allegato A