Sie möchten einen neuen Stromanschluss beantragen?
Ganz einfach: Laden Sie den Antrag auf Neuanschluss herunter, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an info@ewerk-welsberg.com.
Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Angaben und informieren Sie über die nächsten Schritte sowie die anfallenden Anschlusskosten.
Antrag Neuanschluss
SEPA-Mandat
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ausweis und Steuernummer
- Katasterdaten der betreffenden Immobilie
- Benutzungsgenehmigung bei dauerhaftem Anschluss
- Wohnsitzbescheinigung, sofern die Wohnadresse nicht mit jener im Ausweis übereinstimmt
- bei Miete: Kopie des Mietvertrags
- bei Kauf: Kopie des Kaufvertrages
- bei Baustrom: Baugenehmigung
- bei Unternehmen: aktueller Handelskammerauszug
Technische Hinweise für Neubau, Umbau oder Erweiterung
Damit Ihr neuer Stromanschluss rechtzeitig geplant und technisch korrekt ausgeführt werden kann, bitten wir Sie, bereits in der Planungs- bzw. Bauphase Kontakt mit uns aufzunehmen und folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Zählerkasten: Der Zählerkasten ist an einer geeigneten Stelle grundsätzlich im Freien vorzusehen und muss für unsere Techniker jederzeit zugänglich sein. Bitte stimmen Sie die Position frühzeitig mit Ihrer Elektrofirma und gegebenenfalls mit uns ab.
- Anzahl der Zählerplätze: Teilen Sie uns möglichst frühzeitig mit, wie viele Zählerstellen benötigt werden, damit die erforderliche Größe des Zählerkastens festgelegt werden kann.
- Anschlussleistung: Teilen Sie uns auch die vorgesehene Leistung der einzelnen Anschlüsse mit. Diese Angaben benötigen wir für die Dimensionierung der Zuleitungen und die technische Planung des Anschlusses.
- Bestehende Niederspannungsverteiler: Sollte aufgrund der Bauarbeiten die Versetzung eines bestehenden Niederspannungsverteilers erforderlich sein, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. So kann gemeinsam eine technisch geeignete und optisch sinnvolle Lösung gefunden werden, beispielsweise durch die Integration in eine Begrenzungsmauer.
- Zuordnung der Zähler zu den Baueinheiten: Bei Beantragung des definitiven Stromanschlusses muss die Zuordnung der einzelnen Zähler zu den Baueinheiten eindeutig feststehen. Bitte achten Sie darauf, dass die während der Bauphase verwendete provisorische Nummerierung nicht mit der definitiven Kennzeichnung der Baueinheiten laut Teilungsplan verwechselt wird.
Eine frühzeitige Abstimmung mit uns und Ihrer Elektrofirma hilft, nachträgliche Änderungen, Verzögerungen und damit verbundene Mehrkosten zu vermeiden.